In Zusammenarbeit mit dem Institut für Europäische Politik (IEP)
Ort: Weimar
Datum: 1./2. Juni 2007
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Europaweit – alle Umfragen belegen das – gehört Gesundheit zu den für die Bürgerinnen und Bürger wichtigsten Themen. Dabei geht es sowohl um Fragen der allgemeinen medizinischen Versorgung als auch um sehr spezielle Probleme wie zum Beispiel die Garantie der Sicherheit von Blutprodukten oder medizinischem Gerät. Es geht um die Anerkennung von Ausbildungen, von Qualitätsstandards bei Pflege und Notafallmedizin. Es geht auch um Patientenmobilität und um Versorgungssicherheit in Randregionen durch eHealth und andere Möglichkeiten der modernen Telemedizin.
In der „Mitteilung der Europäischen Kommission zur Konsultation zu Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen“, wird einleitend darauf hingewiesen, dass eine qualitativ hochwertige gesundheitliche Versorgung für die europäischen Bürgerinnen und Bürger einen hohen Stellenwert hat und dass das Recht auf gesundheitliche Versorgung auch in der Charta der Grundrechte der EU anerkannt wird. Diese Mitteilung hat ebenso heftige Debatten ausgelöst wie das
„Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz (2007–2013)“, das die Europäische Kommission ebenfalls im letzten Jahr in die öffentliche Debatte eingebracht hat.
Für die Gesundheitsminister der Trioratspräsidentschaft geht es bei der Weiterentwicklung der EU-Gesundheitspolitik um vier übergreifende Werte: Universalität, Zugang zu qualitativ hochwertiger Versorgung, Gleichheit und Solidarität (Aachener Erklärung vom 20. April 2007). Allerdings wollen sie dies nach wie vor im Wesentlichen nicht durch europäische Kompetenzen in der Gesundheitspolitik sondern durch bessere Koordinierung der nationalen Politiken erreichen.
Der EU-Kommission ist es allerdings auch ohne umfassende Kompetenzen in den letzten Jahren gelungen, eine Reihe innovativer und durchaus nachhaltiger politischer Ansätze in die europäische Gesundheitspolitik einzubringen. Dies machen z.B. die jüngsten Debatten um die europäisch „verursachte“ nationale Umsetzung des Nichtraucherschutzes oder zur Verbesserung der allgemeinen Ernährungsgewohnheiten sehr deutlich. „Europa“ ist rahmensetzend für eine gesündere Lebensführung, dies kann eigentlich jetzt erstmals jeder sehen.
Auch die in den letzten Jahren immer wieder erforderlich gewordene Zusammenarbeit der europäischen Staaten bei der Bekämpfung großer, grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren wie Vogelgrippe, AIDS oder auch BSE haben den Menschen in den Mitgliedstaaten deutlich vor Augen geführt, dass durchaus bewährte nationale bzw. auch regionale Kompetenzen alleine nicht mehr für eine effiziente Gesundheitspolitik und den nachhaltigen Schutz der Bürgerinnen und Bürger ausreichen.
Einzelne, weitreichende Urteile des EuGH – so z.B. zur Frage der Arbeitszeiten von Krankenhausärzten oder zur Anrechenbarkeit im Ausland erbrachter Gesundheitsleistungen beim Erstattungsanspruch gegenüber deutschen Krankenkassen – oder die Diskussion um die Europäische Dienstleistungsrichtlinie haben gezeigt, dass die politische Debatte bei einer noch weitgehend national/regional organisierten und verantworteten Politik sich dringend europäisieren muss, damit die einzelnen Bürgerinnen und Bürger wirklich vom größeren Rechtsraum der EU profitieren können.
Im europäischen Alltag hat sich – nicht nur in der unmittelbaren, grenzüberschreitenden Zusammenarbeit – längst eine europäische Realität herausgebildet, deren politische und rechtliche Verantwortung allerdings oft unklar ist. Klar ist allerdings, dass der europäische Patient ein durchaus mobiler Patient geworden ist. Gleichermaßen werden auch medizinische Dienstleistungen zunehmend grenzüberschreitend bzw. europaweit angeboten, d.h. der auch national expandierende Gesundheitsmarkt nutzt den gesamteuropäischen Gestaltungsraum intensiv.
Im Rahmen der Konferenz soll die europäische Gesundheitspolitik deshalb einerseits in ihren sozialpolitischen Gesamtzusammenhang dargestellt, als auch ein Überblick zu den verschiedenen Interessengruppen (z.B. Ärzte, Krankenkassen, Patienten) gegeben werden. Vor dem Hintergrund der derzeit noch geltenden vertragsrechtlichen Ausgangslage soll die mögliche Weiterentwicklung durch den Verfassungsvertrag aber auch durch die politische Praxis der Europäische Kommission, der sogenannten offenen Koordinierung, diskutiert und problematisiert werden. Am ganz konkreten Beispiel der Entstehung der europaweit geltenden Krankenversicherungskarte soll die Vielzahl rechtlicher Fragestellungen beim Entstehen eines europäischen Gesundheitsraumes beschrieben werden.
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Tagungsprogramm | PDF | 21 KByte
Kalbfleisch-Kottsieper, Ulla 2008: Europäische Gesundheitspolitik – ein echter Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger?!, in: integration, Jg. 31, Nr. 1.
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