Die gemeinsame Handelspolitik der Europäischen Union „nach Lissabon“
In Kooperation mit der Universität Siegen und der Universität Passau
Wissenschaftliche Leitung:
PD Dr. Marc Bungenberg, LL.M., Universität Siegen
Prof. Dr. Christoph Herrmann, LL.M. (Universität Passau)
Ort: Berlin, Stiftung für Wissenschaft und Politik, Ludwigkirchplatz 3-4
Datum: 28. September 2010
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Tagungsprogramm & Anmeldeformular.
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Einladung
Wir möchten Sie sehr herzlich zu unserer Tagung
Die gemeinsame Handelspolitik der Europäischen Union 'nach Lissabon'
einladen. Die Tagung wird in Kooperation mit der Universität Siegen und der Universität Passau veranstaltet. Die Tagung findet am 28. September 2010 in der Stiftung Wissenschaft und Politik, Ludwigkirchplatz 3-4, 10719 Berlin statt. Einzelheiten zum Ablauf der Tagung sowie zur Anmeldung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Flyer. Die Teilnahmegebühren betragen 20 Euro für Studierende, Referandare und Doktoranden, 40 Euro für AEI-Mitglieder und Angehörige wissenschaftlicher Einrichtungen und 100 Euro für Angehörige anderer Einrichtungen. Einen Lageplan finden Sie ebenfalls angehängt.
Wir freuen uns, wenn wir Sie auf unserer Veranstaltung begrüßen können.
Thema der Tagung
Die gemeinsame Handelspolitik der Europäischen Union (GHP) bildet seit Jahrzehnten das Politikfeld der Union, auf dem es am effektivsten gelungen ist, die Interessen der Union international mit weitgehend einheitlicher Stimme zu vertreten.
Durch den Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, hat sich der primärrechtliche Rahmen für die Durchführung der GHP fundamental verändert (Art. 206, 207 AEUV). Die Zuständigkeit der Union ist erstmals ausdrücklich als ausschließliche Zuständigkeit benannt und damit für bestimmte Themenfelder (Dienstleistungshandel, Schutz geistigen Eigentums) überhaupt erst zu einer ausschließlichen Zuständigkeit geworden. Zudem erstreckt der Vertrag von Lissabon die Zuständigkeit der Union erstmals auch auf „ausländische Direktinvestitionen“. Damit erschließt sich die Union ein weitgehend neues Handlungsfeld, das bislang nahezu vollständig – insbesondere im Bereich des Investitionsschutzes – von den Mitgliedstaaten autonom wahrgenommen wurde. Dies ist auch aus verfassungsrechtlicher Perspektive in der Interpretation durch das Bundesverfassungsgericht nicht unproblematisch.
Mit der Kompetenzerweiterung der Union verbunden ist eine Neuausrichtung des institutionellen und des normativen Gefüges der GHP. Während Rat und Kommission bislang weitgehend unbeeinträchtigt und nur eingeschränkt kontrolliert die GHP betreiben konnten, tritt nun das Europäische Parlament als machtvoller Akteur auf die Bühne der Handelspolitik und beansprucht ein umfassendes Mitentscheidungsrecht sowohl für die Sekundärrechtssetzung als auch für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge im Rahmen der GHP. Gleichzeitig soll der Hohe Vertreter auch die GHP koordinieren und für ihre Einfügung in die allgemeinen Ziele des auswärtigen Handelns Sorge tragen, wobei ihn der Europäische Auswärtige Dienst unterstützen soll. Der Vertrag von Lissabon birgt somit erheblichen institutionellen Sprengstoff in sich, der durch die Vorschriften über die delegierte Rechtssetzung und die Durchführungsrechtssetzung (Art. 290, 291 AEUV) noch verschärft wird.
Die eintägige Tagung bringt die führenden Kommentatoren der Vorschriften über die GHP zusammen und bietet damit ein exzellentes Forum, eine Fülle der durch die Neuregelung aufgeworfenen Fragen zu diskutieren.
Programm
9:00 – 9:15
Auftakt
Begrüßung
(Prof. Dr. Müller-Graff, AEI, Heidelberg)
Einführung in das Tagungsthema
(Prof. Dr. Herrmann, Passau)
9:15 – 10:30
Föderale Handelspolitik im europäischen Verfassungsverbund
Ausschließlichkeit der Unionskompetenz in der GHP und die zukünftige Rolle der Mitgliedstaaten in der WTO
(Prof. Dr. Hahn, Lausanne)
Gemeinsame Handelspolitik und deutsches Verfassungsrecht: Die Lissabon-Entscheidung des BVerfG und die
verfassungsrechtlichen Grenzen einer Weiterentwicklung des europäischen Außenwirtschaftsrechts
(Dr. Terhechte, Hamburg)
Kommentar: Prof. Dr. Weiß, Speyer/Oxford
10:30 – 11:00
Kaffeepause
11:00 – 12:30
Die Rechtsordnung der Handelspolitik: Institutioneller und normativer Zuschnitt
Die zukünftige Rolle des Europäischen Parlaments in der gemeinsamen Handelspolitik
(Prof. Dr. Krajewski, Bremen/Potsdam)
Die neue normative Struktur der autonomen Handelspolitik: Sekundärrechtsabhängigkeit der GHP?
(Dr. Müller-Ibold, Cleary Gottlieb)
Kommentar: Dr. Quisthout-Rowohl, MEP
12:30 – 13:30
Mittagsimbiss
13:30 – 15:00
Die gemeinsame Handelspolitik als Teil des auswärtigen Handelns der Union
Die gemeinsame Handelspolitik im Einflussbereich von Kommission, Rat, Hohem Vertreter und Europäischem
Auswärtigem Dienst
(Prof. Dr. Dederer, Passau)
Die (Gemeinwohl-)Zielbindung der gemeinsamen Handelspolitik
(Prof. Dr. Vedder, Augsburg)
15:00 – 15:30
Kaffeepause
15:30 – 17:45
Die gemeinsame Handelspolitik als unionale Investitions(schutz)politik
Bedeutung und Ziele des internationalen Investitionsschutzrechtes
(Dr. Burgstaller, Hogan Lovells)
Der (primär)rechtliche Rahmen einer EUInvestitionsschutzpolitik
(Dr. Hindelang, Berlin)
Zukünftige Rolle der Mitgliedstaaten in der EUInvestitionsschutzpolitik
(Dr. Weith, BMWi)
Der Weg seit Lissabon – Bewertung der politischen Ansätze von EU und Mitgliedstaaten
(JunProf. Dr. Griebel, Köln)
Kommentar: Prof. Dr. Ziegler, Lausanne
17:45
Schlussworte
(PD Dr. Bungenberg, Siegen)
Ende der Tagung
19:00
Gemeinsames Abendessen der Referenten
Dokumente zur Tagung als PDF-Download
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Tagungsprogramm & Anmeldeformular | PDF | 175 KByte
Tagungsbericht in „integration“
Beuttenmüller, Sophie Luise
2011: Rechtsfragen und Rechtsfolgeprobleme der gemeinsamen Handelspolitik nach dem Vertrag von Lissabon, in: integration, Jg. 34, Nr. 1.
Tagungsband
Bungenberg, Marc /
Herrmann, Christoph
(Hrsg.): Die gemeinsame Handelspolitik der Europäischen Union nach Lissabon. Schriftenreihe des Arbeitskreises Europäische Integration e.V. Band 73. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2011
. ISBN 978-3-8329-6570-9.
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